Was Ihre Immobilie wert ist
Ein Wert, den Sie nachvollziehen können: Ortstermin, Berechnung nach den Verfahren der ImmoWertV und ein schriftlicher Bericht, den wir gemeinsam durchgehen.
Die Wertermittlung ist kostenlos. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
So läuft eine Wertermittlung ab
- 01
Anfrage
Sie erzählen mir von Ihrer Immobilie und wofür Sie den Wert brauchen. Danach wissen Sie, welche Unterlagen hilfreich sind.
- 02
Ortstermin, ca. 45 Minuten
Ich nehme Grundstück und Gebäude auf, mit Fotos und allen wertbestimmenden Merkmalen.
- 03
Schriftlicher Bericht mit Quellen
Berechnung nach den Verfahren der ImmoWertV. Jeder Wert mit Quelle und Datenstand, als PDF.
- 04
Besprechung
Ergebnis und Rechenwege gehen wir gemeinsam durch.
Für welche Immobilien
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Reihen- und Doppelhäuser
- Grundstücke
- Mehrfamilienhäuser nach Absprache
Was Sie bereitlegen können
Fehlt etwas, klären wir es im Termin.
- Grundriss
- Wohnflächenberechnung
- Lageplan oder Flurkarte
- Grundbuchauszug, falls vorhanden
- Baujahr und Liste der Modernisierungen mit Jahr
- Energieausweis
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Bei Vermietung: Mietverträge und aktuelle Mieten
- Bekannte Rechte oder Belastungen
VerfahrenSo wird gerechnet
Woraus sich ein Immobilienwert ergibt
Drei Wege zum Immobilienwert
Welches Verfahren bzw. welche Verfahren zur Anwendung kommen, richtet sich nach der Art des Bewertungsobjekts, den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und der verfügbaren Datenlage.
Was erzielen vergleichbare Immobilien am Markt?
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand geeigneter Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren vergleichbarer Objekte abgeleitet. Dabei werden die Eigenschaften des Bewertungsobjekts berücksichtigt und die Vergleichsdaten objektspezifisch angepasst.
- Vergleichspreise
- Vergleichsfaktoren
- Lage
- Grundstücks- und Gebäudemerkmale
- Wohn-/Nutzfläche
- Objektspezifische Anpassungen
Geeignet für: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, vergleichbare Wohnimmobilien
Was ist die Immobilie aus ihrer nachhaltigen Ertragskraft wert?
Das Ertragswertverfahren stellt die nachhaltig erzielbaren Erträge in den Mittelpunkt. Es eignet sich insbesondere für Immobilien, deren Wert wesentlich durch die Erzielung von Mieten oder anderen Erträgen bestimmt wird.
- Marktüblich erzielbare Erträge
- Rohertrag
- Bewirtschaftungskosten
- Reinertrag
- Bodenwert
- Liegenschaftszinssatz
- Restnutzungsdauer
- Kapitalisierung
Geeignet für: Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzte Immobilien
Was ist Grundstück und Gebäude als Substanz wert?
Das Sachwertverfahren betrachtet den Wert des Grundstücks sowie der baulichen und sonstigen Anlagen und berücksichtigt anschließend die Marktanpassung.
- Bodenwert
- Bauliche Anlagen
- Herstellungskosten
- Alterswertminderung
- Außenanlagen
- Sachwertfaktor
- Marktanpassung
Geeignet für: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, individuell errichtete Wohnhäuser, Objekte, bei denen Vergleichs- oder Ertragsdaten weniger aussagekräftig sind
Vom Verfahrenswert zum Verkehrswert
Der Verkehrswert wird nicht unverändert aus dem Rechenergebnis übernommen. Die angewendeten Verfahren werden gewürdigt und objektspezifische Merkmale berücksichtigt.
- Objektdaten
- Geeignete Wertermittlungsverfahren
- Verfahrenswert(e)
- Marktanpassung / objektspezifische Merkmale
- Würdigung
- Verkehrswert / Marktwert
Der Verkehrswert (Marktwert) ist nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Reihenmittelhaus im Sachwertverfahren
Vom Bodenwert über die Alterswertminderung bis zur Marktanpassung. Objekt, Daten und Werte sind fiktiv.
Häufige Fragen
Was kostet die Wertermittlung?
Nichts, auch nicht die Anfahrt.
Gehe ich damit eine Verpflichtung ein?
Nein. Es entsteht kein Auftrag und keine Verpflichtung.
Wie lange dauert es?
Der Ortstermin dauert etwa 45 Minuten. Den Bericht erstelle ich, sobald die Unterlagen vorliegen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Grundriss, Wohnflächenberechnung, Baujahr und Modernisierungen; bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen, bei Vermietung die aktuellen Mieten. Fehlendes klären wir im Termin.
Kann ich die Wertermittlung für Bank, Finanzamt oder Gericht verwenden?
Nein. Ich ermittle den Marktwert Ihrer Immobilie nach den Verfahren der ImmoWertV. Es handelt sich nicht um ein Gutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten sachverständigen Person. Für Zwecke gegenüber Finanzamt, Gericht oder finanzierender Bank ist die Wertermittlung nicht geeignet.
Wer erstellt die Wertermittlung?
Ich persönlich – Ortstermin, Berechnung und Bericht. Ausbildung: Immobilienkaufmann (IHK), letzter Prüfungsteil am 25. November 2026.
Ort, Objektart und Ihre Erreichbarkeit genügen.
Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Telefonat, etwa 15 Minuten.
Gespräch vereinbaren
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